Garda Lake Airfield

Gebühren & Regelwerk

Transparente Kosten und klare Regeln für sicheren Betrieb.

Gebühren

Unsere Gebühren

Die Gebühren können je nach Saison und gewünschten Leistungen variieren. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

LeistungGebühr
PPR (Prior Permission Required)Pro Lande-/Abstellanfrage10 €
Tagesabstellung Flugzeug10 €
Hangar-UnterstellungNach VerfügbarkeitAuf Anfrage

Regelwerk

Regelwerk des Flugfelds

Die Nutzung des Flugfelds setzt die vollständige Annahme des vorliegenden Regelwerks voraus, das die Nutzung des ausschließlich für Freizeit- und Sportflugtätigkeiten mit Ultraleichtflugzeugen bestimmten Flugfelds regelt, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und der Anweisungen des Betreibers.

Betreiber: Garda Lake Airfield S.S.D. a R.L. — Eingetragener Sitz: Località Altura 1, 37017 Lazise (VR) — C.F. / P. IVA 05137570239

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Einstufung und Betrieb des Flugfelds

Flugfeld in der Gemeinde Castelnuovo del Garda (VR), Koordinaten 45°27'06.9"N – 10°43'23.4"E, Höhe 278 ft AMSL. Der Betrieb ist ausschließlich unter VFR-Bedingungen am Tag, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des Flugfelds aus Sicherheitsgründen, wegen Wartungsarbeiten, Wetterbedingungen oder Anordnungen der zuständigen Behörden vorübergehend oder endgültig einzustellen, ohne dass hieraus eine Haftung des Betreibers entsteht, vorbehaltlich der Erstattung bereits gezahlter Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

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Zugelassene Luftfahrzeuge

Das Fluggelände ist ausschließlich Ultraleichtflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW) von maximal 600 kg vorbehalten. Luftfahrzeuge, die diese Grenze überschreiten, sind nicht zugelassen.

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PPR-Pflicht (Prior Permission Required)

Der Zugang zum Flugfeld, einschließlich Landung, Start und Abstellen, ist ausschließlich nach vorheriger PPR-Genehmigung gestattet, die stets verpflichtend ist: Sie gilt nur für die genehmigten Termine, wird erst nach Zahlung wirksam und ist auch bei fehlendem Verkehr oder für kurze Aufenthalte erforderlich. Das Abstellen über Nacht ist auch ohne Hangar gestattet, vorbehaltlich anderslautender Anweisungen des Betreibers.

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Umstellen und Bewegen der Flugzeuge

Piloten, die aus betrieblichen Gründen andere Flugzeuge bewegen müssen, um in den Hangar zu gelangen oder ihn zu verlassen, sind verpflichtet, diese unverzüglich wieder an ihren Platz zu stellen, den Hangar ordnungsgemäß zu verschließen und mit größter Sorgfalt vorzugehen, um Schäden zu vermeiden. Etwaige Schäden an Dritten oder an Flugzeugen sind unverzüglich dem Betreiber und dem Eigentümer des beschädigten Luftfahrzeugs zu melden.

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Wetterbedingungen

Bei widrigen Witterungsereignissen (starker Wind, Regen, Hagel) sind die Flugzeuge umgehend zu sichern. Die Piste darf erst nach Wiederherstellung geeigneter Bedingungen und nach Genehmigung durch den Betreiber genutzt werden.

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Nutzung der Hangars und Flugzeughallen

Es ist untersagt, Kraftfahrzeuge in den Hangars abzustellen, nicht genehmigte oder gefährliche Materialien zu lagern sowie außerordentliche Wartungsarbeiten (Demontagen, Lackierungen, strukturelle Änderungen) durchzuführen, außer für kurze Zeiträume und nach vorheriger Genehmigung. Jeder Nutzer ist für Sauberkeit und Ordnung des zugewiesenen Bereichs verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigt zurückgelassene Materialien und Ausrüstungen.

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Sicherheitsverbote

In den Hangars ist es strengstens untersagt, Motoren zu starten, zu rauchen sowie Kraftstoffe oder entzündliche Materialien aufzubewahren. Das Anlassen der Motoren ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet, unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen der guten luftfahrttechnischen Praxis.

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Pflege der Grasnarbe

Die Piste unterliegt einer regelmäßigen Pflege der Grasnarbe mittels Mähtraktor, auch zu unbeaufsichtigten Zeiten. Daher ist die Einhaltung der PPR-Verfahren vor jedem Flugbetrieb verpflichtend.

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Zugang von Gästen

Der Zugang von Gästen ist nur nach vorheriger Mitteilung an den Betreiber gestattet. Der gastgebende Nutzer ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich; Minderjährige müssen stets begleitet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang aus Sicherheitsgründen einzuschränken oder zu verweigern.

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Videoüberwachung und Alarmanlagen

Die Anlagen sind mit Videoüberwachungs- und Alarmsystemen ausgestattet. Der Zugriff auf die Aufnahmen ist auf die dem Nutzer zugewiesenen Bereiche beschränkt, unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Privacy-Seite der Website verfügbar.

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Haftung

Jeder Nutzer haftet unmittelbar für Schäden an Personen, Sachen oder Anlagen. Das Abstellen und die Hangar-Unterstellung begründen keinen Verwahrungsvertrag im Sinne des Art. 1766 des italienischen Zivilgesetzbuchs: Die Abstellflächen sind unbewacht, und der Betreiber übernimmt keinerlei Verwahrungs- oder Überwachungspflicht. Der Betreiber verfügt über eine Haftpflichtversicherung, haftet jedoch – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Diebstahl, Brand oder Schäden an abgestellten oder eingelagerten Flugzeugen, Materialien und Ausrüstungen. Die Brandversicherung des Hangars besteht nach den vom Betreiber festgelegten Modalitäten.

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Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber das Zurückbehaltungsrecht am Flugzeug gemäß Art. 2756 des italienischen Zivilgesetzbuchs bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge ausüben.

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Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des vorliegenden Regelwerks ist ausschließlich der Gerichtsstand Verona zuständig, unbeschadet des zwingenden Verbrauchergerichtsstands nach dem italienischen Verbraucherschutzgesetzbuch (Gesetzesdekret 206/2005), soweit anwendbar.

Regelwerk

Regelwerk für den Flugbetrieb

Regelt die Durchführung des Flugbetriebs am Flugfeld Garda Lake Airfield und ist für alle Nutzer und zugelassenen Piloten verbindlich.

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Kenntnis der Betriebsregeln

Der Nutzer erklärt, die Bestimmungen über die Nutzung der Piste, die veröffentlichten Platzrunden, die Betriebsverfahren des Flugfelds und den anwendbaren Letter of Agreement (Vereinbarungsschreiben), der integraler Bestandteil des vorliegenden Regelwerks ist, zu kennen und vollständig anzuerkennen.

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Betriebliche Einschränkungen

Die Durchführung von Kunstflug im Umkreis von 5 km um das Flugfeld ist strengstens untersagt. Der Betrieb ist ausschließlich Ultraleichtflugzeugen unter VFR am Tag (Sonnenaufgang–Sonnenuntergang) gestattet. Der Überflug des Gardaland-Parks und des Krankenhauses von Peschiera del Garda ist verboten; die veröffentlichten Platzrunden, Höhen und Verfahren sind einzuhalten.

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Genehmigung zur Pistennutzung

Die Nutzung der Piste setzt die vorherige Zustimmung des Betreibers voraus, der den Flugbetrieb jederzeit, nach eigenem, nicht anfechtbarem Ermessen und aus Sicherheits- oder Betriebsgründen, auch vorübergehend, einschränken oder aussetzen kann.

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Anforderungen an Flugzeuge und Piloten

Die Nutzung der Piste ist Flugzeugen ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz, ohne funktionsfähiges Funkgerät oder ohne ordnungsgemäße Lufttüchtigkeits- und Wartungsdokumentation sowie Piloten mit abgelaufenen oder ungültigen Lizenzen, Befähigungsnachweisen oder Berechtigungen untersagt. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Dokumentation liegt ausschließlich beim Piloten.

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Pistensperrung

Die Piste kann wegen ordentlicher oder außerordentlicher Wartung, widriger Wetterbedingungen oder aus Sicherheits- oder Betriebsgründen gesperrt werden, wann immer der Betreiber dies für erforderlich hält.

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Besondere Verbote

Es ist strengstens untersagt, Kraftstoff auf der Grasnarbe oder auf anderen nicht dafür ausgerüsteten Flächen abzulassen.

7

Letter of Agreement

Der Nutzer erklärt, den dem vorliegenden Regelwerk beigefügten Letter of Agreement zur Kenntnis genommen zu haben und dessen Inhalte vollständig anzuerkennen, insbesondere hinsichtlich Anwendbarkeit, Nutzung des Luftraums, betrieblicher Einschränkungen und Haftung.

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Genehmigungen und Einschränkungen

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Bedingungen und betrieblichen Einschränkungen einzuhalten, die in den von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen vorgesehen und im Letter of Agreement aufgeführt sind, soweit anwendbar.

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Pflichten zur Einhaltung

Jeder Pilot ist verpflichtet, stets und in jedem Fall unter Einhaltung der Verfahren, Einschränkungen und betrieblichen Vorgaben des Flugfelds und des Letter of Agreement zu operieren und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.

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