Garda Lake Airfield

Beiträge und Regelwerk

Transparente Mitgliedsbeiträge und klare Regeln für den sicheren Betrieb.

Mitglieder

Mitgliedschaft und Beiträge

Der Zugang zum Flugfeld ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Die PPR-Anfrage gilt zugleich als Aufnahmeantrag, und der gezahlte Betrag ist der Mitgliedsbeitrag für den beantragten Zeitraum.

Mitgliedern vorbehalten

Die Nutzung des Flugfelds, einschließlich Landung, Start und Abstellen, ist ausschließlich Mitgliedern der Garda Lake Airfield S.S.D. a R.L. vorbehalten. Ein Zugang für Nichtmitglieder ist nicht vorgesehen, vorbehaltlich der Regelung für Notlandungen.

Aufnahmeantrag

Der Antrag wird über das Online-PPR-Formular gestellt. Mit dem Absenden erklärt der Antragsteller, die Satzung, dieses Regelwerk des Flugfelds und das Regelwerk für den Flugbetrieb zu kennen und vollständig anzuerkennen.

Aufnahmebeschluss

Über die Aufnahme entscheidet das Verwaltungsorgan nach freiem Ermessen. Der Beitrag wird bei Antragstellung auf der Karte reserviert und erst nach dem Aufnahmebeschluss abgebucht: Wird der Antrag nicht angenommen, wird die Reservierung ohne Kosten für den Antragsteller freigegeben.

Höhe des Beitrags

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 €, zuzüglich 10 € für jede Nacht, die das Luftfahrzeug abgestellt wird. Der Gesamtbetrag wird aus den im Antrag angegebenen Daten berechnet und vor dem Absenden angezeigt.

Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss und bezieht sich auf den im PPR genehmigten Zeitraum. Für spätere Zeiträume ist ein neuer Antrag erforderlich. Die den Mitgliedern durch die Satzung eingeräumten Rechte bleiben unberührt.

Notlandungen

Eine Landung im Notfall oder in einer Notlage ist stets zulässig, auch für Nichtmitglieder, ohne PPR und ohne jede Kosten. Der Pilot hat den Betreiber so bald wie möglich zu informieren.

Beiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge

Der Betrieb des Flugfelds ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten: Die angegebenen Beträge sind Mitgliedsbeiträge und keine Entgelte für Leistungen an die Öffentlichkeit.

PositionBeitrag
Mitgliedsbeitrag (mit PPR)Für jeden Aufnahmeantrag mit PPR-Anfrage10 €
Zusatzbeitrag pro Übernachtung des Luftfahrzeugs10 €

Regelwerk

Regelwerk des Flugfelds

Die Nutzung des Flugfelds, die ausschließlich Mitgliedern vorbehalten ist, setzt die vollständige Anerkennung dieses Regelwerks voraus, das die Nutzung des ausschließlich dem Freizeit- oder Sportflug mit Ultraleichtflugzeugen dienenden Flugfelds regelt, unter Beachtung der geltenden Vorschriften und der Anweisungen des Betreibers.

Betreiber: Garda Lake Airfield S.S.D. a R.L. — Eingetragener Sitz: Località Altura 1, 37017 Lazise (VR) — C.F. / P. IVA 05137570239

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Einstufung und Betrieb des Flugfelds

Flugfeld in der Gemeinde Castelnuovo del Garda (VR), Koordinaten 45°27'06.9"N – 10°43'23.4"E, Höhe 278 ft AMSL. Der Betrieb ist ausschließlich unter VFR-Bedingungen am Tag, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des Flugfelds aus Sicherheitsgründen, wegen Wartungsarbeiten, Wetterbedingungen oder Anordnungen der zuständigen Behörden vorübergehend oder endgültig einzustellen, ohne dass hieraus eine Haftung des Betreibers entsteht, vorbehaltlich der Erstattung bereits gezahlter Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

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Zugelassene Luftfahrzeuge

Das Fluggelände ist ausschließlich Ultraleichtflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW) von maximal 600 kg vorbehalten. Luftfahrzeuge, die diese Grenze überschreiten, sind nicht zugelassen.

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Mitgliedern vorbehalten und PPR-Pflicht (Prior Permission Required)

Der Zugang zum Flugfeld, einschließlich Landung, Start und Abstellen, ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten und nur mit vorheriger PPR-Genehmigung zulässig, die stets erforderlich ist: gültig nur für die genehmigten Daten, wirksam erst nach dem Aufnahmebeschluss und der Zahlung des Mitgliedsbeitrags, und auch ohne Verkehr oder bei kurzen Aufenthalten erforderlich. Vorbehalten bleibt die Landung im Notfall oder in einer Notlage, die stets ohne PPR und ohne Kosten zulässig ist, wobei der Betreiber so bald wie möglich zu informieren ist.

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Wetterbedingungen

Bei widrigen Witterungsereignissen (starker Wind, Regen, Hagel) sind die Flugzeuge umgehend zu sichern. Die Piste darf erst nach Wiederherstellung geeigneter Bedingungen und nach Genehmigung durch den Betreiber genutzt werden.

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Pflege der Grasnarbe

Die Piste unterliegt einer regelmäßigen Pflege der Grasnarbe mittels Mähtraktor, auch zu unbeaufsichtigten Zeiten. Daher ist die Einhaltung der PPR-Verfahren vor jedem Flugbetrieb verpflichtend.

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Zugang von Gästen

Der Zugang von Gästen ist nur nach vorheriger Mitteilung an den Betreiber gestattet. Der gastgebende Nutzer ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich; Minderjährige müssen stets begleitet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang aus Sicherheitsgründen einzuschränken oder zu verweigern.

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Videoüberwachung und Alarmanlagen

Die Anlagen sind mit Videoüberwachungs- und Alarmsystemen ausgestattet. Der Zugriff auf die Aufnahmen ist auf die dem Nutzer zugewiesenen Bereiche beschränkt, unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Privacy-Seite der Website verfügbar.

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Haftung

Jeder Nutzer haftet unmittelbar für Schäden an Personen, Sachen oder Anlagen. Das Abstellen begründet keinen Verwahrungsvertrag im Sinne des Art. 1766 des italienischen Zivilgesetzbuchs: Die Abstellflächen sind unbewacht, und der Betreiber übernimmt keinerlei Verwahrungs- oder Überwachungspflicht. Der Betreiber verfügt über eine Haftpflichtversicherung, haftet jedoch – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Diebstahl, Brand oder Schäden an abgestellten oder eingelagerten Flugzeugen, Materialien und Ausrüstungen.

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Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber das Zurückbehaltungsrecht am Flugzeug gemäß Art. 2756 des italienischen Zivilgesetzbuchs bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge ausüben.

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Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des vorliegenden Regelwerks ist ausschließlich der Gerichtsstand Verona zuständig, unbeschadet des zwingenden Verbrauchergerichtsstands nach dem italienischen Verbraucherschutzgesetzbuch (Gesetzesdekret 206/2005), soweit anwendbar.

Regelwerk

Regelwerk für den Flugbetrieb

Regelt die Durchführung des Flugbetriebs am Flugfeld Garda Lake Airfield und ist für alle Nutzer und zugelassenen Piloten verbindlich.

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Kenntnis der Betriebsregeln

Der Nutzer erklärt, die Bestimmungen über die Nutzung der Piste, die veröffentlichten Platzrunden, die Betriebsverfahren des Flugfelds und den anwendbaren Letter of Agreement (Vereinbarungsschreiben), der integraler Bestandteil des vorliegenden Regelwerks ist, zu kennen und vollständig anzuerkennen.

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Betriebliche Einschränkungen

Die Durchführung von Kunstflug im Umkreis von 5 km um das Flugfeld ist strengstens untersagt. Der Betrieb ist ausschließlich Ultraleichtflugzeugen unter VFR am Tag (Sonnenaufgang–Sonnenuntergang) gestattet. Der Überflug des Gardaland-Parks und des Krankenhauses von Peschiera del Garda ist verboten; die veröffentlichten Platzrunden, Höhen und Verfahren sind einzuhalten.

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Genehmigung zur Pistennutzung

Die Nutzung der Piste setzt die vorherige Zustimmung des Betreibers voraus, der den Flugbetrieb jederzeit, nach eigenem, nicht anfechtbarem Ermessen und aus Sicherheits- oder Betriebsgründen, auch vorübergehend, einschränken oder aussetzen kann.

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Anforderungen an Flugzeuge und Piloten

Die Nutzung der Piste ist Flugzeugen ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz, ohne funktionsfähiges Funkgerät oder ohne ordnungsgemäße Lufttüchtigkeits- und Wartungsdokumentation sowie Piloten mit abgelaufenen oder ungültigen Lizenzen, Befähigungsnachweisen oder Berechtigungen untersagt. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Dokumentation liegt ausschließlich beim Piloten.

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Pistensperrung

Die Piste kann wegen ordentlicher oder außerordentlicher Wartung, widriger Wetterbedingungen oder aus Sicherheits- oder Betriebsgründen gesperrt werden, wann immer der Betreiber dies für erforderlich hält.

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Besondere Verbote

Es ist strengstens untersagt, Kraftstoff auf der Grasnarbe oder auf anderen nicht dafür ausgerüsteten Flächen abzulassen.

7

Letter of Agreement

Der Nutzer erklärt, den dem vorliegenden Regelwerk beigefügten Letter of Agreement zur Kenntnis genommen zu haben und dessen Inhalte vollständig anzuerkennen, insbesondere hinsichtlich Anwendbarkeit, Nutzung des Luftraums, betrieblicher Einschränkungen und Haftung.

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Genehmigungen und Einschränkungen

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Bedingungen und betrieblichen Einschränkungen einzuhalten, die in den von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen vorgesehen und im Letter of Agreement aufgeführt sind, soweit anwendbar.

9

Pflichten zur Einhaltung

Jeder Pilot ist verpflichtet, stets und in jedem Fall unter Einhaltung der Verfahren, Einschränkungen und betrieblichen Vorgaben des Flugfelds und des Letter of Agreement zu operieren und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.

Bereit, über den Gardasee zu fliegen?

Senden Sie Ihren Aufnahmeantrag zusammen mit der PPR-Anfrage: Er wird mit dem Aufnahmebeschluss wirksam.